Institut Ramon LLull

Die Ausschreibungen für Zuschüsse für Übersetzungen von Werken und Portfolios/Dossiers visueller Künstler*innen, Architekt*innen, Designer*innen, und Kritiker*innen sind eröffnet

11/05/2023

Vom 2. Bis 16. Mai kann sich für Bezuschussungen für Übersetzungen von Werken und Portfolios/Dossiers visueller Künstler*innen, Architekt*innen, Designer*innen, und Kritiker*innen beworben werden.




Alle Bewerbungen müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Originalsprache des Textes muss Katalanisch, Spanisch oder Okzitanisch in seiner aranesischen Varietät sein.
  • Die Übersetzung muss im Jahr der Ausschreibung erfolgen.

Zusätzlich gelten folgende Kriterien:

Visuelle Künste:

  • Der*die Autor*in muss Fachkritik erhalten haben
  • Der*die Autor*in muss mindestens ein Einzelprojekt in einem professionellen Rahmen durchgeführt haben oder Gegenstand einer monografischen Veröffentlichung über sein*ihr Werk sein.

Architektur:

  • Der*die Architekt*in muss Mitglied des Col·legi d'Arquitectes de Catalunya (COAC) sein.
  • Es muss mindestens ein erbautes Werk des*der Architekt*in existieren.

Design

  • Der*die Designer*in muss derzeit studieren
  • Der*die Designer*in muss seit mindestens einem Jahr als solche im professionellen Bereich arbeiten

Kommissionsmitglied oder Kritiker*in:

  • Muss Kunstkritik im professionellen Kontext publiziert haben

Der maximale Förderbetrag für die Übersetzungen beträgt 6.000 € pro Bewerbung, mit einem maximalen Förderbetrag von 2.000 € pro Einzeltext.

Die Bewerbungen müssen für natürliche und juristische Personen über die elektronische Zentrale des Institut Ramon Llull eingereicht werden. Im Falle natürlicher Personen vorzugsweise elektronisch über die elektronische Zentrale des Institut Ramon Llull oder im Register des Hauptsitzes in Barcelona (Av. Diagonal, 373 Barcelona) oder in einem der festgelegten Register und Büros des in Artikel 16.4 festgelegten Gesetzes 39 vom 1. Oktober 2015 über das gemeinsame Verwaltungsverfahren öffentlicher Verwaltungen.

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