Institut Ramon LLull

Die Ausschreibungen für Reisen von Künstler*innen für Auftritte und/oder Tourneen außerhalb von Katalonien in den Bereichen Musik und darstellende Kunst sind eröffnet

11/05/2023

Vom 3. Bis 17. Mai können sich Künstler*innen für die Ausschreibungen für Reisen für Auftritte und/oder Tourneen außerhalb von Katalonien in den Bereichen Musik und darstellende Kunst, die zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. August 2023 stattfinden/ stattgefunden haben, bewerben




Die Bewerbungen müssen folgende Kriterien erfüllen:

- Mindestens eine Aufführung muss außerhalb von Spanien stattfinden, mit Ausnahme von dramatischen Theateraufführungen, die original auf katalanisch und von einem*r katalanischen Autor*in verfasst wurden

- Für Maßnahmen oder die Durchführung der Aufführung muss eine finanzielle Gegenleistung erhalten werden

Die Bewerbungen müssen über die elektronische Zentrale des Institut Ramon Llull eingereicht werden.

Die Subventionen können sowohl an natürliche Personen, als auch an juristische Personen gehen.

Folgende Ausgaben können subventioniert werden:

  • Beherbergung
  • An- und Abreisen
  • Frachttransporte (einschließlich der Kosten der Dokumente für die vorübergehende Zulassung von Gütern), die nicht von einem Dritten übernommen werden
  • Indirekte Kosten für die Beantragung von Visa und Arbeitsgenehmigungen (die indirekten Kosten dürfen jedoch nicht mehr als 40% der beantragten Subvention ausmachen)
  • die für die Aufführung erforderlichen Haftpflichtversicherungen, wenn der Veranstalter diese als Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahmen verlangt
  • Kosten für COVID-19 Tests, die vor Antritt der Reise durchgeführt wurden und von den zuständigen Behörden des Bestimmungslandes, vom Festival, etc. verlangt werden.

Die zu subventionierenden Kosten müssen pro Künstler*in und pro Jahr mindestens 1.000 € betragen und dürfen 25.000 € nicht überschreiten.

Außer der dramatischen Theaterstücke, die original auf katalanisch und von einem*r katalanischen Autor*in verfasst wurden und mindestens einmal außerhalb Spaniens aufgeführt werden. Für diese gilt ein maximaler Betrag von 12.500 €.

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